Aufgaben Datenbank

07.06.03.15 (Mitte) Organisation von Inbetriebnahme- und Servicearbeiten

Laufende Nr
447
SYS_1
07
SYS_2
07.06
SYS_3
07.06.03
SYS_4
07.06.03.15
ORGEINHEIT
Außerbetriebliche Dienstleistung
UNB
Vertrieb
AUFGFAM
Inbetriebnahme/Service
ERAAA
Organisation von Inbetriebnahme- und Servicearbeiten
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 9
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Koordinieren und Durchführen von technischen Lösungen

Sicherstellen der technisch einwandfreien und wirtschaftlichen Durchführung der Inbetriebnahme- und Servicearbeiten. Störungen analysieren und Abhilfemaßnahmen festlegen. Termine der Inbetriebnahme- und Servicearbeiten mit Bauleiter, Projektleiter, Vertrieb und Kunden abstimmen und deren Einhaltung überwachen. Technische Problemlösungen vorschlagen und mit Kunden und anderen Gewerken abstimmen. Bei drohendem Terminverzug oder technischen Mängeln Maßnahmen zur Einhaltung des Terminplanes bzw.

zur Sicherstellung der technischen Anforderungen erarbeiten und mit den Beteiligten (z.B. Kunden, andere Gewerke, Vertrieb) auch bei gegensätzlichen Interessen verhandeln. Mehr- und Minderleistungen erfassen, bewerten, mit Kunden abstimmen und über Anerkennung verhandeln. Abnehmen von Anlagen/Systemen, Liefer- und Leistungsabweichungen beheben lassen. Anlagen, Systeme etc. an Kunden übergeben und Übergabe dokumentieren.

Kunden in Service- und Inbetriebnahmefragen beraten. Im Gewährleistungsfall die Ursachen klären, den Schadens-/Reparaturumfang ermitteln und eine Gewährleistungsempfehlung zur Entscheidung weiterleiten. Maßnahmen planen und umsetzen, die die Verfügbarkeit der Anlage und die Präsenz des Servicepersonals im Störungsfall innerhalb der vertraglichen Zeiträume/Fristen sicherstellen und Ersatzteile disponieren.

Erstellen von Dokumentationen

Anlagen- und Systemdokumentationen sowie die dazugehörigen Unterlagen (z. B. Prüflisten, Statistiken, Fehlerprotokolle) erstellen. Normen, Verordnungen und Qualitätsrichtlinien einhalten bzw. deren Einhaltung sicherstellen.

Führen von Mitarbeitern

Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern - ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen - mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Die Abwicklung und Optimierung aller Inbetriebnahme-/ Servicearbeiten, Festlegung und Abstimmung von Abhilfemaßnahmen bei Störungen, Termin- und Problemabstimmungen, Abnahmen und Übergaben u. a. erfordern eine Ausbildung als Techniker sowie eine spezielle Weiterbildung. Zur Durchführung von komplexen Inbetriebnahme-/Service-Aufgaben, Störungsanalysen und Abhilfemaßnahmen, Abnahmen zur Erfassung von Leistungsabweichungen, Abnahme und Übergabe, Erstellung von Dokumentationen und Protokollen ist eine langjährige Berufserfahrung erforderlich.